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Außenhandel und Außenhandelspolitik der EU müssen als Teil des Gemeinsamen Markts gesehen werden (sog. Binnenmarkt). Bekannt‐lich ist ein gemeinsamer Markt der dritte Schritt in Richtung auf eine Wirtschaftsunion; dabei sind die Freihandelszone und die Zollunion die vorhergehenden Schritte. Wir können dann grob die folgenden Punkte festhalten:
Innerhalb der EU impliziert der Gemeinsame Markt den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen (Art. 26, 2 des „Vertrags über die Arbeitsweise der EU“). Im Bereich des Warenhandels schließt der Gemeinsame Markt eine sog. Freihandelszone ein: dies bedeutet die Abschaffung von staatlichen Handelshemmnissen für den Warenhandel, vor allem die Abschaffung von Zöllen.
Für die Beziehung zur Außenwelt impliziert der Gemeinsame Markt eine gemeinsame Außenhandelspolitik der Mitglieds‐länder. Im Bereich des Warenhandels schließt der Gemeinsame Markt eine sog. Zollunion ein: dies
bedeutet einheitliche Zölle gegenüber Drittländern. |
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